Förderung von Kinder-, Jugend- und Puppentheater (KiA-Programm)

 

 

Kontakt und Beratung zur Antragstellung
Michaela Möller

0176 5173 8127
Telefonische Sprechzeiten: Di und Do: 10 bis 16 Uhr

Einsendung des Antrags und der Nachweise
per Post an

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Bildung, Sport, Kultur und Facility Management
– Fachbereich Kunst und Geschichte –
Ivonne Klutke
Alt-Hermsdorf 35
13467 Berlin

(030) 90294-6452

Weitere Informationen zum Programm
erhalten Sie auch auf der Website
Bühnenfüchse Reinickendorf

Ausschreibung von Aufführungsprämien

im Rahmen der Förderung von Kinder-, Jugend- und Puppentheatern und Akteur:innen im Bereich Performing Arts für ein junges Publikum (KiA-Programm) im Bezirk Reinickendorf

Antragsfrist: 9. Februar 2026

Im Rahmen des Programmes zur Förderung von Kinder-, Jugend- und Puppentheatern und Akteuren im Bereich der Performing Arts für ein junges Publikum (KiA-Programm) der Senatsverwaltung für Kultur und Europa stehen im Bezirksamt Reinickendorf von Berlin auch im Jahr 2026 voraussichtlich Fördermittel zur Verfügung. „Die Fördermittel werden dafür eingesetzt, die Versorgung mit Theaterangeboten in bislang nicht oder unterversorgten Stadträumen zu entwickeln und um bestehende dezentrale Strukturen im gesamten Stadtgebiet in ihrer Spielfähigkeit zu erhalten und zu stärken“, freut sich Kulturstadtrat Harald Muschner (CDU).

Ziel und Gegenstand der Förderung:

  • Erschließung und Versorgung von teilbezirklichen Stadträumen mit Theaterangeboten, in denen bisher keine oder nur eine geringe wohnortnahe Versorgung stattfindet. Hierzu gehören im Bezirk Reinickendorf:
  • 1210: Reinickendorf-Ost
  • 1220: Tegel (auch: Reinickendorf-West)
  • 1240: Grüner Norden (Hermsdorf / Frohnau / Heiligensee / Tegelort)
  • 1250: Wittenau / Borsigwalde (auch: nördliches Waidmannslust / Lübars)
  • 1260: Märkisches Viertel (auch südliches Waidmannslust)
  • Erhalt und Stärkung der bestehenden Standorte der freien Kinder,- Jugend und Puppentheater für den Spielbetrieb.
  • Stärkung der kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an Angeboten der darstellenden Künste.
  • Stärkung der Arbeits- und Lebensgrundlage von Künstler:innen der darstellenden Künste.

Aufführungsprämien

Bis zum 9. Febuar 2026 können Aufführungsprämien für Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsreihen beantragt werden. Dazu gehören Theaterangebote für Kinder und Jugendliche, die von Einzelkünstlern oder mobilen freien Gruppen in den entsprechenden Reinickendorfer Stadträumen organisiert und aufgeführt werden. Gebündelte Anträge für mehrere Aufführungen (auch an verschiedenen Orten) sind gerne gesehen!

In der Aufführungsprämie sind alle Kosten enthalten (z. B. Raummiete, Sachkosten etc.). Weitere Kosten können nicht geltend gemacht werden.

Höhe der Förderung

  • 460 Euro für eine von einer Einzelperson organisierte und aufgeführte Veranstaltung.
  • Für jede weitere tätige Person erhöht sich die Prämie um 310 Euro pro Veranstaltung.
  • Die Höchstförderung pro Aufführung beträgt 1.700 Euro. Bei mehr als fünf beteiligten Personen reduziert sich die individuelle Prämie anteilig.
  • Richtwert der Dauer einer Vorstellung sind mind. 45 Minuten pro Vorstellung.
  • Es können pro Antrag maximal fünf Vorstellungen bzw. maximal 5.000 Euro beantragt werden. Bewerbungen für Vorstellungen, die über das ganze Jahr verteilt stattfinden, sind möglich.

Rechenbeispiel bei 3 Künstler:innen + 1 Techniker:in: 460 Euro + 310 Euro + 310 Euro + 310 Euro = 1.390 Euro

Im Falle einer Förderung erfolgt die Auszahlung der Fördersumme im Anschluss an die Aufführungen nach Einreichung des Verwendungsnachweises.

Einnahmen

Es wird ein Eintrittspreis von 5 Euro pro Zuschauer:in empfohlen. Die Einnahmen erhalten die Zuwendungsempfänger:innen.

Ermäßigte Eintrittspreise sind (z. B. für Berlinpass-Inhaber:innen) zu ermöglichen. In Ausnahmefällen (z. B. um neue Orte oder Zielgruppen zu erschließen), können Veranstaltungen ohne Eintritt realisiert werden. Angaben zu den empfohlenen Eintrittspreisen finden Sie in der Liste „Übersicht mögliche Spielorte in Reinickendorf“.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind professionell arbeitende Einzelkünstler und freie Künstlergruppen, die vorrangig in Berlin tätig sind und dort Projekte konzipieren und umsetzen.

Förderzeitraum

Die Projekte sollen in der Zeit zwischen dem 1. April bis 22. November 2026 in Reinickendorf durchgeführt werden.

Fördervoraussetzungen und formale Kriterien

  1. Gefördert werden Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsreihen an eindeutig benannten Veranstaltungsorten der o. g. Prognoseräume.
  2. Die Aufführungsprämie wird nur für Veranstaltungen mit einer Mindestdauer von 45 Min. gewährt.
  3. Vorausgesetzt wird die künstlerische Qualität der Angebote und die entsprechende Qualifikation der mitwirkenden Künstler:innen. Die Beurteilung erfolgt anhand der eingereichten Anlagen zum Antrag sowie ggf. unter Berücksichtigung online verfügbarer Arbeitsproben.

Ausgeschlossen ist die Förderung kommerziell realisierbarer Vorhaben sowie die Förderung solcher Vorhaben, die von kulturellen Institutionen, schulischen Einrichtungen sowie Trägern der freien Jugendhilfe in Berlin im Rahmen ihrer jeweiligen Regelaufgaben aus Eigenmitteln zu realisieren sind. Ebenso ist eine Förderung von Theatern ausgeschlossen, die eine institutionelle Förderung erhalten.

Die Zuwendung steht unter dem Haushaltsvorbehalt. Ihre Verfügbarkeit ist die grundsätzliche Bedingung für die Bewilligung der entsprechenden Zuwendungen.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Zuwendungsverfahren

Die Zuwendung der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Leitlinien zur Förderung von Kinder-, Jugend- und Puppentheatern und Akteur:innen im Bereich Performing Arts für ein junges Publikum (KiA-Programm) und der LHO § 44.

Vergabe der Fördermittel

Die Bewilligung der Aufführungsprämie/n ist abhängig von der Erfüllung der genannten Voraussetzungen und erfolgt durch die Auswahl einer Jury.

Antragsmodalitäten und Fristen

Folgende Unterlagen sind im Original mit allen Anlagen und unterschrieben in einfacher Ausführung einzureichen:

  • Antragsformular Aufführungsprämie
  • Anlage A: Antrag und Nachweis
    Diese Anlage muss nach den Aufführungen nochmals eingereicht werden, indem auch der blaue Abschnitt ausgefüllt wird.
  • Anlage B: Nachweis und Mittelanforderung
    Diese Anlage ist nach Abschluss des Projektes – spätestens zwei Wochen nach dem letzten Aufführungstermin – unterschrieben auf dem Postweg einzureichen.
  • Anlage C: Spielstättenbescheinigung

Bitte fügen Sie formlos hinzu:

  • Beschreibung des Vorhabens (max. eine DIN-A4 Seite)
  • Darstellung der beteiligten Künstler:innen, z. B. Biografie (max. eine DIN-A4 Seite)
  • Preisgestaltung (z. B. Höhe des Eintritts)
  • Sonstiges

Nur vollständig postalisch eingereichte Anträge werden bearbeitet. Im Anschluss an die Veranstaltung/en sind die ausgefüllten und im Original unterschriebenen Nachweisformulare bis spätestens zwei Wochen nach der letzten Veranstaltung ebenfalls postalisch einzureichen.

Den Spielort für Ihr Angebot können Sie frei wählen. Eine Auswahl mit den jeweiligen Ansprechpartner finden Sie in der Liste „Übersicht mögliche Spielorte in Reinickendorf“.

Formulare & weitere Downloads