
Kontakt und Beratung zur Antragstellung
Christa Nagel (Beiratsvorsitzende)
(030) 4046192
oder
Robert Dettmann (Bezirksamt Reinickendorf, Fachbereich Kunst und Geschichte)
(030) 90294-6456
Einsendung des Antrags und der Nachweise per Post an:
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Bildung, Sport, Kultur und Facility Management
– Fachbereich Kunst und Geschichte –
Robert Dettmann
Alt-Hermsdorf 35
13467 Berlin
Das Bezirksamt Reinickendorf vergibt zweimal jährlich – vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel – Fördermittel an freie Kulturinitiativen, wie Kunst- und Kulturvereine, freie Künstlerinnen und Künstler oder Künstlergruppen. Unterstützt werden Veranstaltungen und Projekte, die das kulturelle Leben im Bezirk bereichern (z. B. durch innovative Ansätze oder die Förderung von überbezirklichen und internationalen Austausch). Dabei müssen die Projekte zur Entwicklung und Sicherung einer „kulturellen Infrastruktur“ im Bezirk Reinickendorf beitragen. Die Honorarkosten werden für professionelle Künstlerinnen und Künstler bis zu einer Höhe von 250€ gefördert.
Umfang der Förderung
Bei der Bemessung des Förderbetrages können Aufwendungen berücksichtigt werden, die zur Durchführung eines Projektes notwendig sind (Einladungskarten oder Plakate, Honorare, Porti, Gema-Gebühren, Kostüme, Bühnenbild, Klavierstimmen etc.) und zwar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Landeshaushaltsordnung und der Ausführungsvorschriften dazu. Entwicklungskosten werden nicht erstattet. Das Projekt muss in angemessenem Umfang Eigenleistungen aufweisen (z. B. Aufbau, Hängung, Organisation oder Koordination). Bei kulturellen Veranstaltungen muss der Förderbetrag in einem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Teilnehmer*innen-/Besucherzahl und den ggf. veranschlagten Teilnehmerentgelten/Eintrittsgeldern stehen.
Die Honororkosten werden für professionelle Künstlerinnen und Künstler bis zu einer Höhe von 250 Euro gefördert. Für die Werbung können bis zu 200 Euro beantragt werden.
Anschaffungen (wie Ausstellungszubehör, Tanzteppich, Stellwände u. ä.), die die kulturelle Infrastruktur des Bezirks und ihrer Standorte stärken, können nach Maßgabe der vorhandenen Mittel getätigt werden.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Verfahren der Förderung
- Das Bezirksamt Reinickendorf entscheidet durch die zuständige Abteilung über die Gewährung einer Zuwendung unter Berücksichtigung des Votums des „Beirates für dezentrale Kulturarbeit in Reinickendorf“. Zu den Jurymitgliedern gehören Christa Nagel, Bardo Henning, Florina Limberg, Hille Winkler, Claudia Bauer, Birgit Wölke und Michael Blank.
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (Antragsteller).
- Die Antragsteller*innen reichen zusammen mit einem schriftlichen Antrag folgende Projektunterlagen beim Fachbereich Kunst und Geschichte des Bezirksamtes Reinickendorf ein:
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- eine ausführliche Veranstaltungsbeschreibung (z. B. Inhalt, Vita, Arbeitsweise)
- einen nach Ausgaben und Einnahmen gegliederten vollständigen und aufgeschlüsselten Finanzierungsplan
- eine Erklärung, dass die eingereichten persönlichen Daten an den Beirat weitergeleitet werden dürfen.
- Die Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses wird den Antragstellern schriftlich mitgeteilt (Zuwendungsbescheid).
- Der Bewilligungszeitraum für die Durchführung einer Veranstaltung beginnt mit dem jeweiligen Datum der Anerkennung des Zuwendungsbescheides durch den Antragsteller und endet grundsätzlich am 1. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres.
- Der Zuwendungsbetrag wird im Regelfall nach erfolgter Abrechnung der Veranstaltung (Ausschlussfrist: 1. Dezember des laufenden Kalenderjahres) unter Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Bei Erfordernis können im Einzelfall hiervon abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.
- Zusammen mit der Abrechnung haben die Antragsteller*innen einen ausführlichen Sachbericht über den Verlauf der Veranstaltung abzuliefern (z. B. Programm, Angaben zur Besucherzahl, Besucherresonanz).
- Die geförderten Veranstaltungen und die Namen der Antragsteller*innen können öffentlich bekannt gegeben werden.
Antragsfristen
31. März für Anträge, die das laufende Kalenderjahr betreffen
31. Oktober für Anträge, die das folgende Kalenderjahr betreffen.
Anträge, die zu den genannten Terminen im Bezirksamt eingegangen sind, werden dem Beirat in der darauf folgenden Sitzung zur Beratung vorgelegt. Der schriftliche Bescheid erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen nach der Beratung durch den Beirat.
Hinweise
Nach den Vorschriften der Landeshaushaltsordnung darf mit der Organisation der Veranstaltung (z. B. vertragliche Vereinbarung, Veröffentlichung / Ankündigung etc.) erst begonnen werden, wenn der schriftliche Zuwendungsbescheid vorliegt.
Bei Veröffentlichungen des Projektes/Vorhabens ist der Förderer mit folgendem Wortlaut anzugeben:
„Mit freundlicher Unterstützung des Fachbereichs Kunst und Geschichte Reinickendorf im Rahmen der Dezentralen Kulturarbeit.“