Förderprogramme

Förderrichtlinien

Der Beirat für dezentrale Kulturarbeit berät zweimal im Jahr über die beim Fachbereich Kunst und Geschichte des Bezirks eingereichten Projekte. Für die Bewertung und Empfehlung eines Projekts sind folgende Kriterien richtungsweisend:

Der Antrag weist ein inhaltlich überzeugendes und sinnvolles Konzept auf.
Das Projekt besitzt innovativen Charakter.
Ein kultureller Standort des Bezirks wird genutzt und damit die kulturelle Infrastruktur unterstützt, entwickelt oder gefördert.
Das Projekt fördert den überbezirklichen und / oder internationalen Austausch.
Das Projekt stellt eine Bereicherung der Kulturarbeit im Bezirk dar.
Die Erreichung einer breiteren Öffentlichkeit ist gewährleistet.
Die Förderung des Antrags ist für die Unterstützung der kulturellen Infrastruktur des Bezirks von Bedeutung.
Der Kostenplan ist angemessen.
Das Finanzierungskonzept ist korrekt und differenziert.
Die formalen Voraussetzungen der Antragstellung (genaue Kalkulation, inhaltlich exakte Beschreibung des Projekts, kein Abschluss von Verträgen) sind beachtet.
Angemessene Eigenleistungen sind ausgewiesen.

Ziel der Förderung

Das Bezirksamt Reinickendorf fördert durch die zuständige Abteilung nach Maßgabe zur Verfügung stehender Haushaltsmittel Schwerpunktprojekte der dezentralen Kulturarbeit freier Kulturinitiativen (wie Kunst- und Kulturvereine, freie Künstler*innengruppen, Künstler*innen etc.) mittels Zuwendungen im Rahmen einer Projektförderung.
Es werden nur solche Veranstaltungen und Projekte gefördert, die inhaltlich das kulturelle Leben im Bezirk bereichern (z. B. innovativ sind oder überbezirklichen und internationalen Austausch fördern) und dem Gedanken einer „kulturellen Infrastrukturentwicklung“ (z. B. die Entwicklung und Sicherung kultureller Standorte) Rechnung tragen. Insoweit müssen die zu fördernden Projekte an kulturelle Standorte im Bezirk gebunden sein.

Umfang der Förderung

Bei der Bemessung des Förderbetrages können Aufwendungen berücksichtigt werden, die zur Durchführung eines Projektes notwendig sind (Einladungskarten oder Plakate, Honorare, Porti, Gema-Gebühren, Kostüme, Bühnenbild, Klavierstimmen etc.) und zwar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Landeshaushaltsordnung und der Ausführungsvorschriften dazu. Entwicklungskosten werden nicht erstattet. Das Projekt muss in angemessenem Umfang Eigenleistungen aufweisen (z. B. Aufbau, Hängung, Organisation oder Koordination). Bei kulturellen Veranstaltungen muss der Förderbetrag in einem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Teilnehmer*innen-/Besucherzahl und den ggf. veranschlagten Teilnehmerentgelten/Eintrittsgeldern stehen.

Die Honororkosten werden für professionelle Künstlerinnen und Künstler bis zu einer Höhe von 250 Euro gefördert. Für die Werbung können bis zu 200 Euro beantragt werden.

Anschaffungen (wie Ausstellungszubehör, Tanzteppich, Stellwände u. ä.), die die kulturelle Infrastruktur des Bezirks und ihrer Standorte stärken, können getätigt werden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Verfahren der Förderung

Das Bezirksamt Reinickendorf entscheidet durch die zuständige Abteilung über die Gewährung einer Zuwendung unter Berücksichtigung des Votums des „Beirates für dezentrale Kulturarbeit in Reinickendorf“. Zu den Jurymitgliedern gehören Christa Nagel, Bardo Henning, Florina Limberg, Hille Winkler, Claudia Bauer, Birgit Wölke und Michael Blank.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (Antragsteller).

Die Antragsteller*innen reichen zusammen mit einem schriftlichen Antrag folgende Projektunterlagen beim Fachbereich Kunst und Geschichte des Bezirksamtes Reinickendorf ein:

eine ausführliche Veranstaltungsbeschreibung (z. B. Inhalt, Vita, Arbeitsweise)
einen nach Ausgaben und Einnahmen gegliederten vollständigen und aufgeschlüsselten Finanzierungsplan
eine Erklärung, dass die eingereichten persönlichen Daten an den Beirat weitergeleitet werden dürfen.

Die Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses wird den Antragstellern schriftlich mitgeteilt (Zuwendungsbescheid).

Der Bewilligungszeitraum für die Durchführung einer Veranstaltung beginnt mit dem jeweiligen Datum der Anerkennung des Zuwendungsbescheides durch den Antragsteller und endet grundsätzlich am 1. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres.

Der Zuwendungsbetrag wird im Regelfall nach erfolgter Abrechnung der Veranstaltung (Ausschlussfrist: 1. Dezember des laufenden Kalenderjahres) unter Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Bei Erfordernis können im Einzelfall hiervon abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.

Zusammen mit der Abrechnung haben die Antragsteller*innen einen ausführlichen Bericht über den Verlauf der Veranstaltung abzuliefern (z. B. Programm, Angaben zur Besucherzahl, Besucherresonanz).

Die geförderten Veranstaltungen und die Namen der Antragsteller*innen können öffentlich bekannt gegeben werden.

Antragstermine

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Hinweise

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